Gewährleistung
Gilt bei jedem Kauf von uns als Händler an Privatpersonen.
- Grundsätzlich 2 Jahre. Bei Gebrauchtwagen darf sie auf 1 Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht.
- In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe da war. Wir müssten das Gegenteil beweisen.
- Verschleißteile wie Bremsbeläge oder Reifen sind keine Mängel, wenn sie normal abgenutzt sind.